Stellungnahme der SPD-Kreistagsfraktion zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Jahre 2018-2023

Veröffentlicht am 17.12.2018 in Landkreis

Laut Hessischem Schulgesetz sind wir als Schulträger dazu verpflichtet, alle fünf Jahre die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation zu prüfen und fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage werden in einem Schulentwicklungsplan der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Das Ziel der SPD-Fraktion dabei ist seit Jahrzehnten die Bereitstellung eines breiten und wohnortnah aufgestellten schulischen Angebots.

Unter der Federführung unseres Ersten Kreisbeigeordneten und Schuldezernenten Oliver Grobeis ist es uns gelungen, alle Schulstandorte trotz zurückgehender Schülerzahlen zu sichern, ein breit aufgestelltes und wohnortnahes Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen und kontinuierlich in den Erhalt und die Sanierung unserer Gebäude zu investieren. Wovon viele andere Kommunen nur träumen können, ist bei uns im Odenwaldkeis Realität. Wir sanieren und bauen an allen Schulstandorten - auch mit Hilfe der Mittel aus den kommunalen Investitionsprogrammen 1 und 2. Und auch wenn noch nicht alles abgearbeitet ist, befinden wir uns auf einem guten Weg.

Um diesen Weg auch weiterhin erfolgreich beschreiten zu können, wünschen wir uns aber auch ein besseres Landesmanagement. Dies gilt insbesondere für den Sanierungsstau, aber auch für die Digitalisierung an den Schulen. Langfristig wird dies kein Schulträger alleine leisten können.

Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen vor Ort die Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit schaffen – und zwar vom Kindergarten an, bis zum Schulabschluss. Wir kämpfen dafür, dass jedes Kind die Schule vor Ort besuchen kann, die seinen individuellen Bedürfnissen entspricht und dass kein Kind zurückgelassen wird.

Um dies zu gewährleiten, müssen wir auch weiterhin zu unseren kleinen Grundschulen stehen. Da wir seit Jahren keine Schulformänderungen mehr in der Beantragung haben, können wir erkennen, dass hier systematisch eine Zufriedenheit vorliegt. Jetzt geht es darum, die Schulen auf diesem Niveau weiter zu entwickeln.

Deshalb werden wir in den nächsten Jahren neben baulichen Dingen vor allem auch in die bereits angesprochene Digitalisierung, aber auch in weitere Betreuungs- und Ganztagsangebote investieren. 

 

Ein weiteres Thema, das uns in den nächsten Jahren beschäftigen wird, ist das der Inklusion. Dabei geht es um einen echten Paradigmenwechsel für die Schulen: Es geht nicht nur um die

Integration von Menschen mit Behinderung, sondern um echte Inklusion. So haben künftig alle Kinder das Recht auf Unterricht an allgemeinbildenden Schulen: egal ob hochbegabt oder lernbehindert, hyperaktiv oder ruhig, verhaltensauffällig oder introvertiert, körperbehindert oder nicht. Für einen solchen "gemeinsamen Unterricht" wurden bzw. werden jetzt die baulichen Maßnahmen geschaffen, um eine wohnortnahe Beschulung auch von Kindern mit besonderem bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermöglichen.

Uns allen muss dabei klar sein, dass die wesentlichen Ziele für den Odenwaldkreis nur in Absprache bzw. mit Unterstützung

des Staatlichen Schulamts und des Hess. Kultusministerium umgesetzt werden können. Grundlage dafür ist die politische Zielsetzung des Landes für die Inklusiven Schulbündnisse. Die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf "Lernen" soll, unter Berücksichtigung des Elternwillens, deutlich gesteigert werden. Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung arbeiten sodann Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan zusammen. Die Folge soll sein, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre die Lernhilfeklassen an den Grund- und weiterführenden Schulen schrittweise zurückgehen werden, bis keine Klassenbildung mehr möglich ist. Uns ist dabei wichtig, dass die Lehrerstellen erhalten bleiben und in die Regelschule übergehen. Weiterhin fordern wir vom Land Hessen die Bereitstellung weiterer personeller Ressourcen im Bereich der Schulsozialarbeit. Um dieser wichtigen Aufgabe tatsächlich gerecht zu werden, benötigen wir mehr Personal an den allgemeinen Schulen sowie die fachliche Anbindung an die Beratungs- und Förderzentren. Darüber hinaus setzten wir uns dafür ein, die organisatorischen Änderungen von Schuljahr zu Schuljahr zu evaluieren, um bei Bedarf Anpassungen an die Erfordernisse der inklusiven Beschulung vorzunehmen.

Und es gibt noch einen letzten Bereich, der die bildungspolitische Diskussion im Odenwaldkreis seit Jahren beschäftigt und den ich heute ansprechend möchte: Die alljährlich  – freiwillig zu leistenden – Kopierkostenbeiträge der Eltern, verkürzt "Kopiergeld" genannt. Dieses Kopiergeld wird nicht von uns als Kreis, sondern in Eigenregie von den Schulen selbst erhoben. Der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent hat im Schul- und Kulturausschuss deutlich zu verstehen gegeben, dass er diese Praxis beenden möchte, indem der Odenwaldkreis das Budget, das die Bildungsstätten erhalten, im ersten Schritt um fünf Euro pro Schüler für das Jahr 2019 und in den Folgejahren um zehn Euro pro Schüler aufstockt. Dies begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Auch wenn uns bewusst ist, dass dieser wichtige Schritt keiner Anordnung gleich kommt, so hoffen wir dennoch auf die Kooperation unserer Schulen. Denn für uns gilt nach wie vor, dass Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss, nicht jedoch ohne mich bei der Schulverwaltung für die Vorlage der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Jahre 2018-2023 ausdrücklich zu bedanken. Uns ist durchaus bewusst, dass andere Schulträger die Vorlage eines solchen Plans extern vergeben und viel Geld dafür zahlen. Unsere Schulverwaltung hingegen hat hier und heute eine umfangreiche Vorlage selbst vorgelegt, die die Zustimmung SPD-Fraktion findet.

Raoul Giebenhain
SPD-Fraktionsvorsitzender

 

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