Resolution des Kreistags zur Unterstützung der Tierhalter im Odenwaldkreis im Zusammenhang mit dem Auftreten des Wolfes

Veröffentlicht am 19.12.2017 in Landkreis

Einstimmig hat der Odenwälder Kreistag in seiner letzten Sitzung des Jahres am 18.12.2017 folgende Resolution beschlossen, die zuvor in einem Arbeitskreis des Vebraucherschutz-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses unter Federführung unserer Ausschussvorsitzenden Eva Heldmann (SPD) und dem zuständigen Beigeordneten Andreas Funken (CDU) erarbeitet wurde:

Aufgrund der durch Wolfrisse nachweislich verursachten Tierschäden an drei Orten im Kreisgebiet fordert der Kreistag des Odenwaldkreises die hessische Staatsministerin Frau Priska Hinz auf, den geschädigten Tierhaltern im Rahmen einer Soforthilfe den entstandenen Schaden unbürokratisch und schnell in vollem Umfang zu ersetzen. Hierbei sind auch die Folgeschäden, wie verletzte Tiere, Tierarztkosten, spontane Fehlgeburten, Fertilitätsprobleme (Fruchtbarkeit), Nachsuche bzw. Einfangen der Herde und weitere Kosten zu berücksichtigen, die nicht durch eine Versicherung des Halters abgedeckt sind.
Eine Härtefallhilfe für die geschädigten Tierhalter ist erforderlich, da es in Hessen noch keine Ausgleichsregelung für nachweislich durch den Wolf verursachte Schäden gibt (wie in anderen Bundesländern der Fall) und andere Programme keine oder nur unzureichende Mittel bereitstellen.

In diesem Zusammenhang fordern wir Frau Staatsministerin auf, im Bundesland Hessen eine umfassende Entschädigungsregelung/-satzung "Große Beutegreifer" zu erarbeiten, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Dabei sollte im Interesse der Tierhalter die schnelle und unbürokratische Hilfe im Vordergrund stehen.
Bei der Einrichtung von finanziellen Entschädigungsmöglichkeiten bzw. der Zurverfügungstellung von Ausgleichszahlungen sollte eine Orientierung an bereits bestehenden diesbezüglichen Modellen bzw. Regelungen in anderen Bundesländern erfolgen. Unseres Erachtens sollte zukünftig auch in Hessen ein dementsprechender Ausgleichsfond für durch den Wolf verursachte Schäden aufkommen - wofür der bayerische "Ausgleichsfond Große Beutegreifer" mit der dazugehörigen Ausgleichsregelung ein gutes Vorbild sein kann.
Der Kreistag des Odenwaldkreises sieht es als erforderlich an, dass im Rahmen des bestehenden hessischen "Wolfsmanagements" Tierhalter und Bevölkerung umfassend über die Veränderungen informiert werden, die im Zusammenhang mit dem Auftreten des Wolfes einhergehen. Den Tierhaltern sind dabei ausreichende finanzielle Mittel für einen effektiven Herdenschutz zur Verfügung zu stellen. Die Tierhalter im Odenwaldkreis sind überwiegend im Nebenerwerb aber auch in größerem Umfang im Haupterwerb tätig und müssten für die notwendigen Präventionsmaßnahmen erhebliche finanzielle Mittel aufbringen. Diese stellen den wirtschaftlichen Nutzen der Tierhaltung in Frage und führen im Folgenden zu Betriebsaufgaben. Eine fehlende Weidehaltung ist jedoch aus ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Gründen und zum Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar und muss damit dauerhaft gesichert werden. Um dies zu gewährleisten und möglichen Betriebsaufgaben entgegenzuwirken, fordert der Kreistag des Odenwaldkreises Frau Staatsministerin Hinz zur Unterstützung der Tierhalter auf, ein wirksames Förderprogramm für die finanzielle Übernahme des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden schnellstmöglich aufzulegen.
Der Kreistag des Odenwaldkreises sieht infolge des nachgewiesenen Auftritts des Wolfes in Hessen die Landesregierung in der Verantwortung, durch die Zurverfügungstellung entsprechender Mittel wirksame Prävention und Kompensation dauerhaft und flächendeckend zu gewährleisten.

 

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