Verfassungsklage der Landkreise gegen das Land Hessen ist notwendig

Veröffentlicht am 15.02.2011 in Landkreis

Kein Spielraum für eine weitere Kreisumlagenerhöung

Die Odenwälder SPD und deren Spitzenkandidat Oliver Grobeis begrüßen, dass das Präsidium des Hessischen Landkreistages nun eine Verfassungsklage gegen das Land Hessen wegen der unzureichenden Finanzausstattung vor dem Staatsgerichtshof auf den Weg gebracht hat. Bereits in der Kreistagssitzung am 13.12.2010 wurde diese letzte rechtliche Möglichkeit zur Verbesserung der chronischen systembedingten Unterfinanzierung der Kreise diskutiert. Bis auf die CDU-Fraktion , die damals das angeblich kommunalfreundliche Verhalten der Landesregierung gelobt und aus Parteiräson gegen eine mögliche Klage gestimmt hat, waren sich alle anderen Fraktionen in der Klagenotwendigkeit als letztem Mittel einig.

Auch die in der Zwischenzeit stattgefundenen Beratungen des Kreishaushaltes 2011 mit einem Defizit von über 26 Millionen EUR aus dem laufenden Betrieb und einem Kassenkreditbedarf von über 100 Mio. EUR, zeigten einmal mehr, dass im Odenwaldkreis, wie in allen Landkreisen feststellbar, eine katastrophale Finanzsituation herrscht, die insbesondere durch die Leistungsgesetze des Bundes und des Landes Hessen bei gleichzeitig fehlenden Mittelzuweisungen herrührt. Diese schon über Jahre zu beobachtende Entwicklung, die letztlich die verfassungsmäßige Garantie der kommunalen Selbstverwaltung mit Füßen tritt und zu einer leeren Worthülse werden lässt, wurde durch die vorgenommenen Veränderungen am Kommunalen Finanzausgleich ab 2011 noch weiter verschärft.

In der ohnehin schon schwierigen finanziellen Lage wurde der Kommunale Finanzausgleich um jährlich knapp 345 Millionen Euro landesweit gekürzt, was sowohl die Landkreise, als auch die Kommunen drastisch zu spüren bekommen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Günter Verst, bezifferte den Ausfall alleine für den Odenwaldkreis bei den Haushaltsberatungen auf rund 2,5 Mio. EUR in 2011. Nur durch ein Täuschungsmanöver mit vorgezogenen Abrechnungen später zustehender Zahlungen sei der tatsächliche Umfang der Einschnitte noch nicht erkennbar. „Das Land schenkt uns zu Ostern schon das Weihnachtsgeschenk mit, so dass das Ostergeschenk recht opulent ausfällt; an Weihnachten, nach der Kommunalwahl stehen wir dann vor einem leeren Gabentisch“, so sein Fazit.

Der von der CDU-Fraktion bei den Haushaltsberatungen wieder vorgebrachte Vorschlag die Städte und Gemeinden mit einer Kreisumlageerhöhung um 1 % zusätzlich zu belasten, konnte mehrheitlich abgewehrt werden. Die Odenwälder SPD sieht dies als unzumutbar an, zumal die Kommunen von den Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleich ebenfalls stark betroffen und in ihrer Finanzausstattung geschmälert sind.

Das Land Hessen hat hier ab 2011 eine „Kompensationsumlage“ eingeführt, die nichts weiter ist, als eine vom Landtag selbst festgesetzte weitere Kreisumlage in Höhe von derzeit 1,46 % der Umlagegrundlagen. Somit müssen die Odenwälder Kommunen systemwidrig und ohne Anrechnung auf ihre weiteren Zahlungen in 2011 rund 1,125 Mio. EUR abführen. Die Einzelbeträge liegen zwischen 195.000 EUR für die Stadt Michelstadt und rund 6.400 EUR für die Gemeinde Hesseneck. Es ist in diesem Zusammenhang als dreist anzusehen, wenn vom Regierungspräsidenten in Darmstadt als Aufsichtsbehörde eine weitere Kreisumlagenerhöhung gefordert und vielleicht über die Köpfe des Kreistags hinweg festgesetzt wird. Durch die bereits gesetzlich erfolgten Zusatzbelastungen, die rechtlich höchst umstritten sind, ist hier bereits das Maß voll und letztlich der vom Land Hessen als Maximalgrenze definierte Umlagehöchstsatz bereits überschritten.

Daneben wurden den Kreisen und Kommunen die Mittel der Allgemeinen Investitionspauschale von 90 auf 55 Millionen EUR gekürzt. Dies macht für den Odenwaldkreis ein Minderbetrag von 243.000 EUR gegenüber 2010 aus. Bei den Odenwälder Kommunen summiert sich ein Betrag von stolzen 623.000 EUR der 2011 nicht für Investitionen zur Verfügung stehen.

Mit den nun aktuell vor den Kommunalwahlen versprochenen Mitteln zur Behebung der witterungsbedingt aufgetretenen Straßenschäden wird den Kommunen letztlich auch nur Geld, wieder als Vorschuss, zur Verfügung gestellt, dass ihnen ohnehin zustehen würde.
Wir kämpfen für handlungsfähige Städte und Gemeinden, so Oliver Grobeis abschließend.

 

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