Wiederkehrende Straßenbeiträge – eine gerechte Lösung

Veröffentlicht am 07.01.2021 in Ortsverein

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

ein Thema, das für viele von ihnen in Zukunft sehr wichtig ist, konnte in der Gemeindevertretung in letzter Zeit wenig behandelt werden. Die Sanierung des Schwimmbades und die Erweiterung der Kindertagesstätte standen hier vorrangig auf der Tagesordnung.

 

Das Thema „wiederkehrende Straßenbeiträge“ ist in den meisten umliegenden Gemeinden längst erledigt: Brensbach, Groß-Bieberau, Fischbachtal. Die Kosten für die Straßen- und Bürgersteigerneuerung werden (abzüglich einem Gemeindeanteil) auf alle Grundstücksbesitzer im Ort verteilt.

 

Reichelsheim hat sich stattdessen für höhere Grundsteuern entschlossen. Nachteil: Steuern können von der Gemeinde für jeden Zweck verwendet werden, Beiträge nicht!

 

In Fränkisch-Crumbach gilt derzeit folgende Regelung:

Bei einer grundhaften Erneuerung einer Straße werden die Kosten (abzüglich einem Gemeindeanteil) auf die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße verteilt. Zusätzlich zahlen den Anlieger für Erneuerung des Kanal- und des Wasseranschlusses. Auf die Anlieger kommen so fünfstellige Beträge zu.

 

Dies kann im Extrem für einkommensschwache Familien oder Rentnerhaushalte bedeuten, dass sie ihr Grundstück nicht mehr halten können. Die vom Land Hessen vorgeschlagene Regelung, den Anliegerbeiträge innerhalb von 20 Jahren abzustottern, beinhaltet immer noch das Zinsrisiko für die Grundstücksbesitzer.

 

Wir sagen: Kosten für die Straßenerneuerung nur auf die Anlieger verteilen ist ungerecht.

 

Deshalb hatte das Land Hessen auch vor einigen Jahren per Gesetz den Gemeinden aufgegeben, die Kosten für die Erneuerung von Wasserleitung und Kanal in die Gebühren einzurechnen:Das Wassernetz und das Abwassernetz sind ein System, man könne es den einzelnen nicht zu rechnen“, so das Land.

 

Wir meinen, dies gilt auch für das Straßennetz! 

    

Besonders Anlieger von Durchgangsstraßen fragen, warum sie alleine die Kosten der Erneuerung bezahlen sollen. Manche Grundstücke liegen an engen Straßen, es fallen relativ wenige Straßenbeiträge an. Andere Grundstücke liegen an breiten Straßen, von der Gemeinde als mögliche Entlastungstraßen geplant. Hier fallen für die Straßenerneuerung sehr hohe Anliegerbeiträge an. Für Anlieger der Kreisstraßen gilt, sie zahlen nur für den Bürgersteig, die Straße bezahlt der Kreis.

 

Diese Regelung empfinden wir als sehr ungerecht. Straßen nutzen wir alle gleich.

 

Die Crumbacher SPD will sich dafür einsetzen, die Kosten der Straßenerneuerung zukünftig auf alle Wohngrundstücke in der Gemeinde umzulegen. 20 oder 25 Freijahre für die Grundstücke, welche in der Vergangenheit direkt belastet wurden. Beiträge für die Straßenerneuerung dürfen nur dann von der Gemeinde erhoben werden, wenn wirklich eine Straße erneuert wird. Es darf kein Pauschalbeitrag für irgendwelche Zukunftsprojekte geplant werden. Diese Regelung wäre für alle Grundstückbesitzer in unserem Ort von Vorteil.

 

SPD-Anträge in der Crumbacher Gemeindevertretung für wiederkehrende Straßenbeiträge wurden bisher von der CDU/FDP-Mehrheit blockiert bzw. mit Gegenanträgen auf unbestimmte Zeit verschoben.

 

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landesparlament arbeitet daran, dass die Straßenbeiträge komplett vom Land übernommen werden. Deren Anträge wurden leider von der Schwarz-Grünen Mehrheit im Landtag immer abgelehnt.

 

 

 

Klaus Horlacher,

Mitglied der SPD-Fraktion in der Crumbacher Gemeindevertretung und

Vorsitzender des Ausschusses für Bau, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft

 

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