Die Juso-Kreistagsabgeordneten Stefan Paul, Eva Heldmann und Raoul Giebenhain in der Sitzung am 10. September 2007. 3985 Menschen haben in den zurückliegenden Wochen dafür gesorgt, dass die Entscheidung über die zukünftige Weggestaltung der Städte Erbach und Michelstadt in die Hände der dortigen Bevölkerung gelangt.
Der große Zuspruch macht deutlich, dass es den Bürgerinnen und Bürgern ein dringliches Bedürfnis ist, die grundsätzlich den Stadtverordnetenversammlungen übertragene Entscheidungsgewalt in diesem Punkt an sich zu ziehen und diese selbst auszuüben.
„Dies zeigt uns als Jusos Odenwald auch, dass es richtig war, die Bürgerbegehren von Anfang an zu befürworten – ohne dabei jedoch Einfluss auf die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen. Dafür haben wir uns anfänglich der Kritik von verschiedenen Seiten ausgesetzt; letztendlich allerdings doch zunehmend Zustimmung aus dem gesamten Interessens- und Parteienspektrum erhalten“, so die Juso-Kreistagsabgeordneten Raoul Giebenhain (Bad König), Eva Heldmann (Gumpersberg) und Stefan Paul (Breitenbrunn) in der Kreistagssitzung am 10. September 2007.
„Das Ziel der Bürgerbegehren in Erbach und Michelstadt ist nun erreicht. Am 11. November entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst über einen der wohl historischsten Schritte ihrer jeweiligen Stadt.
Wenn wir nun der Beschlussfassungsvorlage des Kreisausschusses unsere Zustimmung erteilen, so soll dies keinen Versuch zur Beeinflussung der Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld ihrer Stimmabgabe darstellen“, so die Juso-Abgeordneten, die größten Wert darauf legen, dass ihre Zustimmung zur Fusion der Städte Erbach und Michelstadt einen negativen Ausgang der Bürgerbegehren in beiden Städten voraussetzt und es infolgedessen zu einer Fusion kommt.
Sollten die Begehren in einer der Städte hingegen positiv ausfallen und der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung somit für Nichtig erklärt werden, würde die Stellungnahme des Odenwaldkreises als Beteiligter ohnehin nicht mehr von Bedeutung sein, erklärten Giebenhain, Heldmann und Paul hierzu abschließend.