Die SPD sieht sich nach wie vor in ihrer Haltung zum Verhalten des Landrates Dietrich Kübler bestätigt

Veröffentlicht am 15.09.2014 in Kommunalpolitik

Nachdem die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt im Ermittlungsverfahren gegen den Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (ÜWG), nun vorliegt, haben sich die Vorstände der SPD-Kreistagsfraktion und des SPD-Unterbezirks mit diesem Sachverhalt intensiv befasst.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt das von der SPD und anderen Kreistagsfraktionen kritisierte fragwürdige Verhalten des Landrates bei der Auftragsvergabe für das Standortmarketing. Trotz des in strafrechtlicher Hinsicht eingestellten Verfahrens bleiben daher in Folge dieser Pressemitteilung weiterhin offene Fragen.

Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass es keinen Nachweis dafür gäbe, dass der Landrat keine Gegenleistung für seine Dienstausübung verlangt oder erhalten habe. Auch wettbewerbsbeschränkte Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung, seien ihm nicht mit der für eine Anklage notwendige Sicherheit nachzuweisen.

Weiter wird ausgeführt: „Dem Landrat kam es zwar darauf an, die Werbeagentur zu beauftragen. Zu diesem Zweck hat er in rechtswidriger Weise auf das Ausschreibungsverfahren Einfluss genommen z. B. durch plötzlich vorgeschlagene Änderung des ursprünglich vereinbarten Abstimmungs- und Bewertungsmodus in Sitzungen zur Auswahl der Bewerber, durch Missachtung förmlicher Kriterien beim Eingang von Ausschreibungsunterlagen und Missachtung von eingeholtem Rechtsrat seines Rechtsamtes. Jedoch war darüber hinaus eine wettbewerbsbeschränkende Absprache mit dem Inhaber der Werbeagentur nicht nachzuweisen.“

Weiter teilt die Staatsanwaltschaft mit: „Sofern die WI-Bank den noch nicht ausgezahlten Förderbetrag nicht mehr oder nur zum Teil wegen der Einflussnahme des Landrats auf das Ausschreibungsverfahren auszahlen sollte, wird zu prüfen sein, ob das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue wieder aufzunehmen ist, soweit in diesem Fall der Förderbetrag aus anderen öffentlichen Mitteln ausgeglichenwerden müsste.“

 

 

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