Affäre Standortmarketing im Odenwaldkreis

Veröffentlicht am 29.06.2015 in Landkreis

In seiner letzten Vorstandssitzung beschäftigte sich der Unterbezirksvorstand der Odenwälder SPD mit der aktuellen Situation in Sachen Standortmarketing.

Wie bereits mehrfach berichtet, hat die landeseigene WI-Bank der OREG mitgeteilt, dass sie ihre Bewilligung in Höhe von 68.780,60 Euro widerrufe. Da das Geld von der OREG bereits verausgabt ist, stellt sich nun die Frage, wer für den Schaden aufkommt.

Oliver Grobeis erinnerte daran, dass die Odenwälder SPD schon seit geraumer Zeit wegen ihrer Haltung über die Vergabe an eine Erbacher Werbeagentur, scharf kritisiert wurde. Vom politischen Gegner sei dies als eine politische Kampagne abgetan worden. Dabei habe man von der  Odenwälder CDU geflissentlich übersehen, dass bereits die Darmstädter Staatsanwaltschaft am 15. September letzten Jahres dem noch amtierenden Landrat bescheinigt hat, dass „er  in rechtswidriger Weise auf das Vergabeverfahren Einfluss genommen“ habe.

Anstelle anderen Fraktionen eine Schmutzkampagne anzulasten, hätte sich die CDU besser mit den vorliegenden Fakten befaßt, wie dies die SPD und andere Fraktionen taten und nun in ihrer Auffassung voll bestätigt werden. Im Gegensatz hierzu wurde im Kreistag von der CDU erklärt, daß kein Informationsbedarf in dieser Angelegenheit für sie bestehe. Nach dem jetzt offenbar vorliegenden Schreiben der WI-Bank wird die SPD mit Interesse verfolgen, ob die CDU ihre völlig unkritische Haltung und praktizierte Nibelungentreue aufgibt.

Nach Auffassung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Raoul Giebenhain, wird nun auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Frage prüfen müssen, inwieweit jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue wieder aufgenommen werden muss, wenn es dabei bleibt, dass  der Förderungswiderruf der WI-Bank bestandskräftig werden wird.

Die Odenwälder SPD bezeichnet es als beschämend, so war es in der Presse zu lesen, wenn die WI-Bank in ihrem Bescheid feststellt, dass jeder Verstoß für sich (es gibt wohl mehrere!) den Widerruf des Zuschusses rechtfertige.

Was nicht gehe, sei, dass jetzt für das Fehlverhalten der/des Verantwortlichen, der Steuerzahler aufkommen solle, erklärte der Vorstand der SPD Odenwaldkreis, abschließend.

 

 

 

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