Kommunalwahlgesetz findet nicht die Zustimmung der Sozialdemokraten

Veröffentlicht am 24.03.2010 in Landespolitik

"Das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes trägt die Handschrift einer CDU/FDP-Koalition, in der der Schwanz mit dem Hund wedelt. Die Bestimmungen zur Kommunalwahl sind so sensibel, dass sie nicht den Interessen einer Partei alleine folgen dürfen", sagte der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel, heute im Hessischen Landtag.

Konkret benannte Siebel die Einführung der Einpersonenfraktionen in Gemeinden mit weniger als 23 Gemeindevertretern und die Ermöglichung der Schaffung neuer, hauptamtlicher Beigeordnetenstellen in Gemeinden, in denen es die "Verwaltungslast" notwendig mache. "Beide Regelungen sichern der FDP nur zusätzliche Stellen und kommunale Einflussmöglichkeiten. Aus Sicht der SPD gilt: Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt und müssen nicht geändert werden", so Siebel.

Kritisch setzte sich der SPD-Politiker auch mit der Möglichkeit der Auflistung weiterer Informationen auf den Stimmzetteln auseinander. Bei Kreistagswahlen solle demnach ermöglicht werden, dass die Ortsteile angegeben werden. Dies benachteilige Kandidaten aus kleinen Ortsteilen, so Siebel. Die Regelung sei aber tragbar, weil die Kreistage selbst entschieden, ob sie dies machen wollten.

Es gäbe aber auch Licht in dem ansonsten glanzlosen schwarz-gelben Koalitionsgesetz. Die Vereinfachung der Zusammenlegung von kommunalen und staatlichen Wahlen entspräche dem Bürgerwillen. Auch die Verlängerung der Frist für die Aufstellung des ersten Jahresabschlusses sei eine kommunalfreundliche Maßnahme, die die SPD begrüße.

 

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