Hessen darf Zukunftsfähigkeit bei der Breitbandversorgung nicht verspielen

Veröffentlicht am 19.01.2010 in Landespolitik

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„Hessen hat einen erheblichen Nachholbedarf im Bereich des Ausbaus der Breitbandnetze. Dies ist dringend geboten, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern und insbesondere Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu schaffen“, sagte der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel, nach einer Anhörung zum Thema Breitband heute im Hessischen Landtag.

Nach Auffassung des SPD-Politikers bestehe ein erheblicher Entwicklungsbedarf insbesondere in den ländlichen Regionen Hessen, in denen es keine marktwirtschaftlichen Lösungen gebe. Vor dem Hintergrund eines je nach Region spezifisch bereitzustellenden Angebotsmix aus Funk und Glasfaser forderte Siebel eine Überarbeitung der Förderrichtlinien des Landes und eine deutliche Ausweitung der finanziellen Fördermittel, auch der Bereitstellung von Darlehen durch die WI-Bank.

Die Anhörung habe gezeigt, dass eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dringend geboten sei. Insbesondere die Bestimmung des §123 HGO und dessen Erweiterung auf die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf dem Bereich der Telekommunikationsdienste erscheine notwendig. Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion sprach sich deshalb für die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit der TK-Dienste aus. „Wer vorausschauend im Bereich Breitbandausbau arbeiten will, muss bei allen Tiefbaumaßnahmen die Verlegung von Leerrohren realisieren“, so Siebel.

Mit Blick auf die Landesregierung müssten die jetzigen Strukturen der Arbeitsebene in Kompetenzzentren und Koordinationsstellen deutlich ausgebaut werden. Grundvoraussetzung sei eine Offenlegungspflicht für Leerrohre und Kabeltrassen. „Für mich gehört der Ausbau der Breitbandversorgung zur Daseinsvorsorge. Im ländlichen Raum muss der Ausbau voran gebracht werden, um die Entwicklung gleichwertiger Lebensbedingungen in Hessen nicht von der Marktfähigkeit abhängig zu machen“, so Siebel.

 

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