-rw- Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Landrat Dietrich Kübler (ÜWG) und zu den Gründen der Staatsanwaltschaft Darmstadt hierfür schreibt der Chefredakteur des Darmstädter ECHO, Dr. Michael Horn, den folgenden und im vollen Wortlaut wiedergegebenen Kommentar (Quelle: Odenwälder ECHO, Ausgabe vom 16.09.2014, Südhessen Regional, Seite 5):
"Das ist mehr als nur ein Schönheitsfehler. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass der Odenwälder Landrat Dietrich Kübler rechtswidrig Einfluss auf ein Vergabeverfahren genommen hat, damit die von ihm gewünschte Agentur zum Zug kommt. Zu einer Anklage wegen Untreue im Amt und Vorteilsnahme kommt es aber nicht, weil dafür keine Hinweise vorliegen. Der Vorwurf rechtswidrigen Handelns aber bleibt. Kübler mag sich damit rauszureden versuchen, er habe aus Unkenntnis Fehler gemacht. Das ist zu einfach, vom Chef einer Kreisbehörde muss man erwarten dürfen, dass er einfache Regeln der Demokratie beherrscht. Am Wochenende hatte sich der Landrat noch als Sieger in einem Verfahren gewähnt, das hochpolitische Hintergründe hat. Und seine Anhänger hatten ihn vollständig rehabilitiert gesehen. Das ist offenkundig falsch, und Küblers frühzeitig verkündete Kandidatur für eine zweite Amtszeit hat nun ganz erheblich Schlagseite bekommen."