Landrat Dietrich Kübler hat sich die Suppe selbst eingebrockt, wenn dem Odenwaldkreis Schaden entstehen sollte

Veröffentlicht am 04.03.2015 in Landkreis

Bekanntlich hat der Odenwaldkreis ein Standortmarketingkonzept erstellen lassen.

Dieses soll aus europäischen Fördermitteln von der Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen mit rd. 138.000 Euro bezuschusst werden.

Die Auftragsvergabe des Konzepts an die dem Landrat befreundete Firma Lebensform geriet in die Kritik und war Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Landrat. Ihm konnte in diesem Verfahren keine Vorteilsnahme und somit zum damaligen Zeitpunkt kein strafrechtliches Verhalten bei der Vergabe nachgewiesen werden. Allerdings erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der Landrat in rechtswidriger Weise Einfluss auf die Vergabe des Auftrages an die Firma Lebensform genommen habe.

 

Die Spitze der SPD-Kreistagsfraktion hat sich nun eingehend mit dem auch in der Presse veröffentlichten Anhörungsschreiben der Wirtschaftsbank befasst. Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, hat die Bank die umfangreichen Vergabeunterlagen geprüft und bewertet und teilt mit, dass sie aufgrund ihrer Prüfung beabsichtigt, den Zuschuss für das Standortmarketing um rd. 70.000 Euro zu kürzen. Grund hierfür seien festgestellte mehrere schwere Vergabeverstöße, wobei jeder Verstoß für sich genommen schon einen vollständigen Widerruf der 70.000 Euro rechtfertigen würde.

Fraktionsvorsitzender Günter Verst führt hierzu aus, dass die bisher verharmlosenden Ausführungen von Landrat Kübler, es seien nur einige Fragen zu klären, nur die halbe Wahrheit darstellt. Weiter führt er aus, dass eine förmliche Anhörung jedem  belastenden Verwaltungsakt vorausgeht. Im Alltag kennen diese Anhörung viele Autofahrer bei der Zustellung eines Bußgeldbescheides infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings führe diese Anhörung erfahrungsgemäß in den seltensten Fällen dazu, dass dieses Fehlverhalten dadurch aufgehoben wurde. Auch wenn das Verfahren noch läuft, müsse man deshalb davon ausgehen, dass es daher zu einer Fördermittelkürzung und somit zu einem finanziellen Schaden für den Odenwaldkreis komme.

Neben den 100.000 Euro schon angefallenen Anwaltskosten in dieser strittigen Auseinandersetzung um das Marketingkonzept, würde sich der finanzielle Schaden somit nochmals erheblich vergrößern.

Die SPD-Fraktion sieht sich durch die Feststellungen der Wirtschaftsbank in ihrer schon früher geäußerten Befürchtung bestätigt, dass infolge der fraglichen Auftragserteilung eine Kürzung der Fördermittel erfolgen könne.

Wie schon seither versuche sich Landrat Kübler in der Presse und  öffentlichen Äußerungen als unschuldiges Opfer von Intrigen und Kampagnen gegen ihn darzustellen. Kräftig unterstützt wird er hierbei vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Harald Buschmann in einer neuerlichen Presseveröffentlichung. Hierzu führt Fraktionsvorsitzender Verst aus, dies sei realitätsfern und ein durchsichtiger aber untauglicher Versuch vom Fehlverhalten des Landrats abzulenken und Mitleid zu erwecken und die Schuld bei anderen zu suchen. Tatsache hingegen sei, dass es die Staatsanwaltschaft ist, die Landrat Kübler rechtswidriges Verhalten bei der Auftragsvergabe vorwirft und dass es die Wirtschaftsbank ist, die nach Prüfung und Bewertung der Unterlagen beabsichtigt, wegen schwerer Vergabefehler die Fördermittel zu kürzen. Es sei wohl kaum anzunehmen, dass sich Staatsanwaltschaft und Wirtschaftsbank an angeblichen Intrigen und Kampagnen beteiligen.

Auch sei es der Landrat gewesen, der in dieser Angelegenheit den Kreistag und somit die Bevölkerung belogen hat, wozu die CDU-Kreistagsfraktion bis heute keine Stellung bezogen hat.

Verst führt weiter aus, dass die Mehrheitsfraktionen im Kreistag diese Feststellungen der beiden neutralen Behörden also nicht initiiert, sondern lediglich zur Kenntnis genommen und darauf reagiert hätten, wie es ihre politische Aufgabe sei.

Anstatt sich ebenfalls kritisch mit diesen Feststellungen der Staatsanwaltschaft und der Wirtschaftsbank auseinanderzusetzen, klagt Harald Buschmann dagegen die Mehrheit der Kreistagsfraktionen an, weil diese für Offenheit, Transparenz und Informationen einstehen.

Abschließend stellt Verst fest, diese Suppe habe sich Landrat Kübler durch sein Fehlverhalten selbst eingebrockt, die wir aber nun alle zum Schaden des Odenwaldkreises auslöffeln müssen. Die Bürgerinnen und Bürger wären daher gut beraten, mit ihrer Wahlentscheidung im Odenwaldkreis einen politischen Neuanfang für Offenheit und Transparenz zu ermöglichen.

Fraktionsvorsitzender Verst, selbst 24 Jahre Bürgermeister in Breuberg, nahm auch zur Äußerung in der Presse von Harald Buschmann Stellung, die Breuberger SPD sei hochmütig, da sie schon jetzt vor der Landratswahlentscheidung einen Bürgermeisterkandidaten benannt habe. Nicht Hochmut, sondern dass drängende Informationsbedürfnis und Fragen der Bevölkerung an die Verantwortlichen in Breuberg seien Grund für die schon jetzt erfolgte Kandidatenauswahl. Die Breuberger Parteigliederung hat hier Transparenz und Offenheit gegenüber der Bevölkerung gezeigt, wie sie es schon immer praktiziert hat und wie dies von einer Partei auch von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Harald Buschmann sollte hierüber vielleicht einmal nachdenken.

 

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